Eltern- und Kindergeld.
Was ist das Elterngeld?
Für Geburten seit dem 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 EUR und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 EUR. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen gibt einen prozentualen Zuschlag.
Wer bekommt das Elterngeld?
Das Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Kind nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können sich den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate alleine Elternzeit nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes beruflich pausiert, erhält 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens monatlich gezahlt, maximal jedoch 1.800 EUR. Für die Berechnung maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder der Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres. Erwerbslose erhalten einen Mindestsatz von 300 EUR monatlich; für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingsgeburten gibt es einen prozentualen Zuschlag. Dieser Mindestbetrag wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Kindergeld verrechnet.
Hier können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Elterngeldanspruches berechnen.
Wo kann das Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks beantragt. Für den Antrag erforderlich sind: eine Geburtsbescheinigung, Personalausweis(e), Einkommensnachweis(e), Nachweis über Mutterschaftsgeld, sowie ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit. Nicht-EU-Bürger benötigen zudem einen Aufenthaltsnachweis.
Antragsformular und weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie hier.
Adressen und Sprechzeiten finden Sie im Online-Angebot der Jugendämter.
Weitergehende Informationen finden Sie auf folgenden Links.
Was ist Kindergeld?
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie die Möglichkeit Kindergeld zu beantragen.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
- für das erste und zweite Kind monatlich 160 EUR
- für das dritte Kind monatlich 170 EUR
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 EUR
Wer bekommt das Kindergeld?
Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Ausländische Personen müssen zusätzlich im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Ebenfalls berechtigt sind nicht in Deutschland ansässige Personen, die ihr Einkommen überwiegend aus deutschen Quellen beziehen und auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.
Dies gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Leibliche Kinder werden bei ihren Eltern berücksichtigt, wenn keine andere Person vorrangig anspruchsberechtigt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Kindergeld für Kinder für Stief- und Enkelkinder gewährt werden.
Wo kann das Kindergeld beantragt werden?
Das Kindergeld wird bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt. Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.
Antragsformular und weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier.
Adressen und Sprechzeiten finden Sie im Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
Weitergehende Informationen finden Sie auf folgenden Links.
